Als Studentin oder Auszubildende mit einem oder mehreren leiblichen Kindern kannst du unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich zu deinem BAföGBAföG BAföG steht für Bundesausbildungsförderungsgesetz. In diesem Gesetz ist die staatliche Förderung von Schüler:innen und Studierenden festgeschrieben. Diese Sozialleistung können Kinder aus einkommensschwächeren Familien beantragen, um Abschlüsse wie Abitur, Bachelor oder Master zu erreichen. oder zu deiner BerufsausbildungsbeihilfeBerufsausbildungsbeihilfe Die Berufsausbildungsbeihilfe ist eine finanzielle Unterstützung der Bundesagentur für Arbeit. Sie unterstützt Menschen, wenn sie eine staatlich anerkannte Ausbildung beginnen möchten, ihren Lebensunterhalt aber nicht alleine bestreiten können. (BAB) einen Kinderbetreuungszuschlag pro Kind und Monat erhalten. Dieser Betrag wird pauschal als sogenannter Vollzuschuss gezahlt. Das heißt, du musst nichts belegen oder zurückzahlen (§ 14 b BAföG). Sollte dein Ehe- oder Lebenspartner auch berechtigt sein, den BAföG-Kinderbetreuungszuschlag zu erhalten, und ihr führt einen gemeinsamen Haushalt, dann müsst ihr untereinander besprechen, wer das Geld erhalten soll. Der Staat zahlt den Kinderbetreuungszuschlag nämlich nur an den Elternteil aus, bei dem das Kind lebt.
Voraussetzungen und Antrag
Um als Studentin den Kinderbetreuungszuschlag beantragen zu können, musst du den Bezug von BAföG nachweisen können und aktiv studieren. Außerdem muss dein Kind in deinem Haushalt leben und unter 14 Jahre alt sein. Den Antrag auf Kinderbetreuungszuschlag stellst du zusätzlich zum BAföG-Antrag bei dem für dich zuständigen Studierendenwerk deiner Universität. Dazu musst du zusätzlich Formblatt 4 des Antrags ausfüllen. Als Auszubildende stellst du den Antrag der Agentur für Arbeit oder bei dem Amt für Ausbildungsförderung, das für deine Schule zuständig ist. Um Kinderbetreuungszuschlag erhalten zu können, brauchst du nicht nachzuweisen, dass du dein Kind rund um die Uhr selbst betreust. Das Geld steht dir auch zu, wenn sich zeitweise andere Personen um dein Kind kümmern, zum Beispiel eine Tagesmutter, Angehörige oder Erzieher:innen im Kindergarten.