Mutterschutz

Der Mutterschutz ist ein besonderer Schutz für Arbeitnehmerinnen, die schwanger sind oder ein Kind stillen. Dafür sorgen gesetzliche Vorschriften, die im MutterschutzgesetzMutterschutzgesetz Das Mutterschutzgesetz regelt den Gesundheitsschutz von Arbeitnehmer:innen, Student:innen und Auszubildenden vor, während und nach der Geburt. In diesem Gesetz sind Beschäftigungsverbote, Kündigungsschutz, Entgeltersatzleistungen und die Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes von Arbeitnehmerinnen während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit festgeschrieben. geregelt sind. Das Gesetz stellt sicher, dass Arbeitgeber:innen die MutterschutzfristenMutterschutzfristen Mutterschutzfristen sind Teil des Mutterschutzgesetzes und regeln die Beschäftigungsmöglichkeiten vor und nach der Geburt. Generell besteht der Mutterschutz sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt. Dem Beschäftigungsverbot vor der Geburt kann eine werdende Mutter widersprechen und auf eigenen Wunsch weiterarbeiten. Dem Beschäftigungsverbot nach der Geburt kann nicht widersprochen werden. Unter Umständen, wie beispielsweise bei einer Früh- oder Mehrlingsgeburt, kann sich der Mutterschutz auf insgesamt 18 Wochen verlängern. einhalten und bestimmte Beschäftigungsverbote beachten müssen. Es schreibt vor, dass du als Ersatz für dein Einkommen sogenannte Mutterschaftsleistungen bekommst. Außerdem geht es um den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Deshalb solltest du bei deiner Arbeitsstelle rechtzeitig Bescheid geben, dass du schwanger bist. Nur dann können deine Vorgesetzten dafür sorgen, dass von deiner Arbeit keine Gefahren für dich oder dein Kind ausgehen.

Die Mutterschutzfrist

Die Mutterschutzfrist beginnt sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet normalerweise acht Wochen nach der Geburt. Insgesamt beträgt die Mutterschutzfrist also 14 Wochen. In dieser Zeit solltest du nicht arbeiten. Vor der Geburt darfst du weiterarbeiten, falls du das möchtest. Nach der Geburt geht das auf keinen Fall. Dann gilt ein absolutes Beschäftigungsverbot. Auch falls dein Kind vor dem errechneten Termin auf die Welt kommt, dauert die gesamte Mutterschutzfrist 14 Wochen. Sie endet also nicht schon acht Wochen nach der Geburt, sondern ein paar Tage später. Die Tage, die es zu früh kam, werden einfach zu den acht Wochen ab der Geburt dazugezählt.

Verlängerung der Mutterschutzfrist

Es gibt Situationen, durch die sich die Mutterschutzfrist verlängern kann. Das gilt zum Beispiel, wenn dein Kind medizinisch als Frühgeburt gilt oder wenn du Zwillinge oder Mehrlinge geboren hast. Dann kommen zur üblichen Schutzfrist nach der Geburt weitere vier Wochen dazu. Insgesamt hast du also 18 Wochen Mutterschutzzeit. Falls dein Baby mit einer Behinderung zur Welt gekommen ist, kannst du eine Verlängerung der Mutterschutzfrist bei deiner Krankenversicherung beantragen. Das musst du innerhalb von acht Wochen nach der Geburt tun. Im Falle einer stillen Geburt hast du auch mindestens acht Wochen nach der Entbindung Mutterschutz. Die Frist kann sich abhängig vom Zeitpunkt der Geburt verlängern.

Kündigungsschutz

Vom Beginn deiner Schwangerschaft an bis vier Monate nach der Entbindung darf dir nicht gekündigt werden. Das gilt auch bei einer Fehlgeburt nach der zwölften Schwangerschaftswoche. Allerdings gibt es Ausnahmen vom Kündigungsschutz, zum Beispiel, wenn deine Firma zahlungsunfähig ist. Dir kann auch gekündigt werden, sofern du in einem Kleinbetrieb arbeitest, der nicht ohne dich weiterarbeiten kann und keine geeignete Schwangerschaftsvertretung für dich findet. Damit die Kündigung in einem solchen Fall wirksam werden kann, braucht er aber die Zustimmung der zuständigen Aufsichtsbehörde. Ansonsten wäre sie ungültig.

Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz

Schon vor deiner Schwangerschaft muss dein:e Arbeitgeber:in geprüft haben, ob es im Betrieb Gefährdungen für schwangere oder stillende Frauen gibt. Das gilt immer dann, wenn an deiner Arbeitsstelle dauerhaft mehr als drei Frauen berufstätig sind. Sobald du deinen Vorgesetzten deine Schwangerschaft mitgeteilt hast, müssen sie mit dir darüber sprechen, welche Anpassungen im Betrieb notwendig sind, damit dein Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz gesichert ist. Sie sollen dir ermöglichen, dass du als Schwangere sicher weiterarbeiten oder Stillzeiten nehmen kannst. Vor und nach der Geburt darfst du bestimmte Arbeiten gar nicht ausüben. Verboten sind zum Beispiel belastende oder gefährliche Tätigkeiten mit giftigen Chemikalien oder am Fließband. Um dich zu schützen, können dir in dieser Zeit bestimmte Tätigkeiten verboten werden. Man muss dir aber die Möglichkeit geben, eine andere zumutbare Aufgabe im Betrieb zu übernehmen.

Eingeschränkte Arbeitszeiten

Je nach Art deines Berufs müssen vielleicht auch deine Arbeitszeiten umgestellt werden. Während du schwanger bist oder stillst, brauchst du zwischen 20 Uhr abends und 6 Uhr morgens oder an Sonn- und Feiertagen zu arbeiten. Wenn deine Vorgesetzten trotzdem möchten, dass du zwischen 20 Uhr und 22 Uhr arbeitest, brauchen sie nicht nur deine Einwilligung. Deine Firma muss bei der Aufsichtsbehörde auch einen Antrag dafür stellen und genehmigt bekommen. Dazu brauchen deine Vorgesetzten eine Bestätigung von deine:r Ärzt:in, dass nichts gegen diese Arbeitszeiten spricht. Darüber hinaus müssen sie dir frei geben, damit du zu notwendigen Vorsorgeuntersuchungen gehen kannst und sich die Termine nicht anders legen lassen.